Arbeitskampf. Auf die Entscheidung der VerfassungsrichterInnen in Karlsruhe hatte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) lange gewartet. Mit dem Ergebnis ist man indes nicht zufrieden.

Das Streikverbot für LehrerInnen im BeamtInnenverhältnis wurde nicht gekippt. Die GEW und die vier von ihr vertretenen Lehrkräfte hatten zwar auf eine für ihr Anliegen positive Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht gehofft, doch sie wurden enttäuscht. Dementsprechend fiel die erste Reaktion der GEW-Bundesvorsitzenden Marlis Tepe nach der Urteilsverkündung aus: „Das ist ein Schwarzer Tag für Demokratie und Menschenrechte“, ließ die 64-Jährige wissen. Zwar erkennen die RichterInnen des höchsten deutschen Gerichts die Koalitionsfreiheit, also das Recht der gewerkschaftlichen Organisierung, auch für BeamtInnen an, doch die verfassungsmäßig garantierte Koalitionsfreiheit finde Schranken in den „hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums“, wie Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, das Urteil begründet.

Nachdem das Verfassungsgericht anders als zuvor das Bundesverwaltungsgericht keine Kollision zwischen der eigenen Rechtssprechung und den Rechtsgrundsätzen der Europäischen Union erkannt habe, wolle man das Urteil prüfen und dann über weitere Schritte entscheiden, kündigt GEW-Vorsitzende Tepe unterdessen an.

Eingriff in Menschenrechte?

Zwar erkennt das Bundesverfassungsgericht an, dass das BeamtInnenstreikverbot in die Bestimmungen der Menschenrechtskonvention eingreift, dieser Eingriff jedoch ebenfalls nach derselben Konvention geschützt sei, da ein dringendes soziales beziehungsweise gesellschaftliches Bedürfnis vorliege und die Einschränkung daher verhältnismäßig sei. Eine Entscheidung, die auch KlägerInnen nicht teilen. Monika Dahl, eine der von der GEW vertretenen KlägerInnen, fomuliert ihre Enttäuschung: „Es geht mir nicht um das Geld, sondern um das Recht, zu streiken.“ Auch auf GEW-Landesebene zeigt man sich zwar wenig überrascht, aber dafür umso enttäuschter ob einer vergebenen Möglichkeit: „Auch wenn wir das Urteil erwartet haben, ist die Enttäuschung groß. Das Bundesverfassungsgericht erweist sich als konservativer Gralshüter der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums. Das Gericht hat die Chance für mehr Demokratisierung und Partizipation vertan“, betont GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer.

Direkt betroffen

Neben dem Recht, zu streiken ging es bei der aktuellen Verhandlung vor dem Verfassungsgericht für zahlreiche hessische LehrerInnen um mehr. Da sie sich vor über drei Jahren an einem Streik beteiligt hatten, steht 4.200 LehrerInnen in Hessen ein Eintrag in die Personalakte bevor. Kultusminister Ralph Alexander Lorz (CDU) sieht sich durch das Urteil aus Karlsruhe in seinem Vorgehen bestärkt; die GEW Hessen vertritt eine andere Ansicht: „Mittlerweile sind drei Jahre seit dem Streik vergangen und wir sind deshalb der Auffassung, dass damit die Zweijahresfrist der Verjährung bei weitem überschritten ist“, berichtet die hessische GEW-Landesvorsitzende Birgit Koch. Auch ohne möglichen Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte scheint zumindest in diesem Fall das letzte Wort noch nicht gesprochen.    

 :Justinian L. Mantoan

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