Bild: HZGodzilla: Das Paragraphen-Ungeheuer ist der Uni nicht geheuer., 11. September: Landtag beschließt über Eure Zukunft Karikatur: kac

Neben dem Semesterticket steht derzeit ein weiteres wichtiges Thema für die Studierenden im Lande auf der politischen Agenda: Es ist die Debatte um ein „Hochschulzukunftsgesetz“ (HZG). Dieses soll das noch unter der schwarz-gelben Landesregierung 2006 eingeführte wirtschaftsliberale „Hochschulfreiheitsgesetz“ (HFG) ablösen. Am 11. September will der Landtag nochmals beraten und beschließen. Der Gesetzentwurf ist alles andere als unumstritten.

So bietet der HZG-Entwurf zwar einige Verbesserungen gegenüber dem HFG – so etwa im Bereich Geschlechtergerechtigkeit –, hält aber beispielsweise an den nicht demokratisch legitimierten „Hochschulräten“ insbesondere zur wirtschaftlichen Lenkung der Unis fest. Hinzu kommen neue fragwürdige Vorschläge wie die Einführung eines externen Bevollmächtigten für die Finanzen der Studierendenschaften.

Zwangsexmatrikulation vom Tisch

Auch wurde zeitweise eine automatische Zwangsexmatrikulation Studierender erwogen, die vier Semester lang keine Prüfungsleistungen erbracht haben oder über der doppelten Regelstudienzeit liegen. Sonja Lohf, Koordinatorin des Landes-ASten-Treffens NRW, verbucht zumindest in diesem Punkt einen Erfolg, den sie letztendlich als „Stärkung der Studierenden“ auffasst: „Die Zwangsexmatrikulation von Studierenden, die angeblich ihr Studium nicht aktiv betreiben wollen, ist endgültig aus dem Regierungsentwurf geflogen.“ Ansonsten bewertet sie den aktuellen Diskussionsstand zum HZG-Entwurf eher ambivalent: „Es waren harte Verhandlungen, aber einige Forderungen des Landes-ASten-Treffens NRW konnten wir durchsetzen“, so Sonja Lohf weiter.

Demokratie gestärkt?

Das Festhalten an den Hochschulräten gehe zumindest mit ihrer Schwächung zugunsten der Senate als ehemals höchsten beschlussfassenden Gremien einher. Dort haben aber nach wie vor die ProfessorInnen eine strukturelle Mehrheit (an der Ruhr-Uni 13 von 25 bei jeweils vier Studierenden, nichtwissenschaftlichen sowie wissenschaftlichen MitarbeiterInnen): „Die Senate werden in ihrer Entscheidungsmacht gestärkt und die Hochschulräte geschwächt“, bekräftigt Sonja Lohf. Die Bilanz fällt durchwachsen aus: „Grundsätzlich sehen wir als LAT NRW eine Verbesserung gegenüber dem aktuellen Hochschulfreiheitsgesetz, aber auch dieses hat noch einige ‚Kinderkrankheiten‘.“

Inkrafttreten ab 1. Oktober geplant

Bei einem Treffen der LAT-Koordination und  VertreterInnen der rot-grünen Landesregierung am 2. September bestand letztmals die Möglichkeit, von offizieller studentischer Seite Einfluss auf die Beratungen zu nehmen. „Diese Möglichkeit haben wir genutzt“, versichert die LAT-Koordinatorin. Hierbei wurden zudem weitere regelmäßige Zusammenkünfte vereinbart, „um bei der Implementierungsphase des HZG konstruktiv auf Fehler und Schwierigkeiten aufmerksam zu machen.“

Nun könnten nur noch die Landtagsfraktionen Änderungsanträge stellen – das LAT  dagegen könne keinen aktiven Einfluss mehr auf das Gesetz nehmen. Wenn das HZG am 11. September im Landtag verabschiedet wird, tritt es am 1. Oktober 2014 in Kraft. „Allerdings gibt es, wie es bei einer so großen Reform üblich ist, eine Übergangszeit“, so Sonja Lohf. „Ab dem Wintersemester 2015/16 ist das Gesetz dann für alle bindend“ – sofern es nicht doch noch zuvor zu massiven (studentischen) Protesten kommt.

Mehr im Internet

Der Gesetzentwurf ist hier zu finden:http://tinyurl.com/hzg-nrw

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