Bild: Geeinigtes Europa? Irisches Gericht zweifelt polnische Justizunabhängigkeit an. , Menschenrechte in Europa Bild: CC BY-SA 2.5, Bild: Júlio, Reis, Kolja21, Bearbeitung: stem

Kommentar. Ein polnischer Angeklagter muss aufgrund von fehlender gerichtlicher Unabhängigkeit möglicherweise nicht in sein Herkunftsland ausgeliefert werden. Fängt Europa an, auch eine politische Union zu werden?

In einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigt dieses dem irischen High Court, dass ein EU-Haftbefehl eines in Polen Angeklagten nicht ausgeführt werden muss, falls er kein faires Verfahren erwarten kann. Der Angeklagte hatte Einspruch auf eine Auslieferung an die polnischen Behörden erhoben, der irische High Court verwies die Frage an den EuGH.

Es ist erschreckend, dass in einem EU-Staat überhaupt die grundsätzliche Rechtsstaatlichkeit angezweifelt werden kann. Dass diese Zweifel von Gerichten geäußert werden und von noch höheren Gerichten bestätigt werden, ist noch beschämender. Der Grund liegt darin, dass die EU stets eine Wirtschafts- und keine politische Union war. Obwohl Politiker*innen die gemeinsamen Werte und den europäischen Geist permanent betonten, waren dies nicht mehr als leere Worte, die nie mit Taten unterstützt wurden. Als Grundwert der Europäischen Union gilt seit jeher die europäische Menschenrechtskonvention. Doch es fehlten politische Konsequenzen für politische Vergehen von Mitgliedsstaaten. Abseits von bösen Blicken und öffentlichen Statements haben Politiker wie Viktor Orbán, Matteo Salvini oder die polnische Regierungspartei Prawo i Sprawiedliwość (PiS) kein Nachspiel für ihre antidemokratischen Positionen gespürt. Vergleicht man dies mit dem Fall Griechenland, wo auf wirtschaftliche Vergehen wirtschaftliche Konsequenzen in Form einer rigorosen Austeritätspolitik folgten, wird deutlich, wo die EU ihre Prioritäten setzte.

Eine politische Union 

Vielleicht ist das Urteil ein erstes Zeichen eines Wandels, hin zu der Durchsetzung von Werten. Seit der Flüchtlingsbewegung scheint die stärkere Behauptung eines gemeinsamen Wertekodex‘ in den Vordergrund zu treten. Doch kommt dieses Bestreben zu spät? Ob eine Gegenwehr gegen antieuropäische Kräfte ohne eine Grundlage möglich ist, ist fraglich. Europäische Flaggen wehen erst seit der Bedrohung durch den Rechtspopulismus. Doch selbst wenn sich der europäische Geist nun in Form von Taten äußert, dann darf dieser nicht nur auf das europäische Staatengebiet beschränkt sein, sondern auf Menschen aus der ganzen Welt.

Polen kein sicherer Herkunftsstaat 

Der irische High Court hat Polen de facto als unsicheren Herkunftsstaat eingestuft, weswegen es die Auslieferung des Angeklagten an die polnischen Behörden verhindern will. Währenddessen schiebt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Asylsuchende auch weiterhin nach Afghanistan ab. Entweder kann man nun annehmen, dass Polen unsicherer ist als Afghanistan, oder man nimmt an, dass der irische High Court mehr Sympathie für die Menschenrechte europäischer Bürger*innen hat, als das BAMF für Menschen hat, die das schiere Unglück hatten, nicht innerhalb der gesegneten, europäischen Binnengrenzen geboren zu sein. Natürlich ist es lobenswert, wenn die fehlende Rechtsstaatlichkeit in europäischen Staaten nun berücksichtigt wird, doch auch in nicht-EU-Staaten herrschen Ungerechtigkeiten, in die Menschen nicht zurückgesendet werden dürfen.

:Stefan Moll

 

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