Bild: Zapfenstreich an der Uni: Wer nach 21 Uhr noch lernt, arbeitet oder kommuniziert, fliegt. , Fachschaften: Uni-Verwaltung stellt abendliche Raumnutzung infrage Karikatur: mar

Nach dem letzten Campusfest waren Mitglieder des Fachschaftsrats (FSR) Geographie zu später Stunde durch Sicherheitsdienst-Mitarbeiter sowie RUB-Verwaltungsmitarbeiter Mihran Müller-Bickert unter Androhung polizeilicher Räumung zum Verlassen ihres Raumes aufgefordert worden (siehe vorige Ausgabe). Für ihre Sitzung am 7. Juli lud die FachschaftsvertreterInnenkonferenz (FSVK) den ‚Chef der Hausmeister‘ ein, sich den Fragen der Fachschaftsräte und der :bsz zu stellen.

Hierbei zeigte sich schnell, dass Müller-Bickert in keiner Weise bereit war, sich für sein aus Sicht vieler FachschaftsvertreterInnen überzogenes Verhalten zu entschuldigen – im Gegenteil: Nach 21 Uhr dürfe sich generell niemand mehr ohne Genehmigung in den Gebäuden aufhalten, rechtfertigte er sein Verhalten. Diese Regel solle künftig konsequent durchgesetzt werden: „Wir werden das sicherlich noch weiter anziehen“, kündigte Müller-Bickert zum Erstaunen der Anwesenden ein konsequentes Null-Toleranz-Regime hinsichtlich des Gebäudemanagements an und berief sich hierbei wiederholt auf die „Betreiberverordnung“ öffentlicher Einrichtungen. Selbst das Hausrecht der Studierendenschaft in den eigenen Räumlichkeiten sei hierdurch nicht gedeckt, behauptete Müller-Bickert – wobei er jedoch zugleich einräumte, die juristische Definition von „Hausrecht“ gar nicht zu kennen.

Hardliner-Rhetorik

Zudem sei seit dem Duisburger Love-Parade-Unglück das Risiko, wegen mangelnder Umsetzung bestehender Sicherheitsbestimmungen verklagt zu werden, stark gestiegen. „Entweder wir kündigen unseren Job oder wir setzen die Vorschriften durch“, so argumentierte Müller-Bickert aus Verwaltungssicht. Daher seien Aufenthaltsgenehmigungen ab 21 Uhr fortan „zwingend erforderlich“ und zudem Einweisungen in Brandschutzregeln auch für FSR-Mitglieder geplant. Diesbezüglich zeichnete der Hausmeister-Chef ein drastisches Bild – Konsequenzen aus der Nichteinhaltung von Brandschutzvorschriften spüre man selbst nicht mehr: „Man ist dann einfach tot.“

Angriff auf studentische Selbstverwaltung

Ob er nicht mit Kanonen auf Spatzen schieße und mit aller Macht versuche, über fünf Jahrzehnte erkämpfte und durchgesetzte Autonomie der studentischen Selbstverwaltung im Hinblick auf die Raumnutzung auszuhebeln, wollte die :bsz bei der FSVK-Sitzung von Müller-Bickert wissen. Dieser gab sich jedoch uneinsichtig und stellte es noch als großzügiges Zugeständnis dar, dass die RUB neben der Uni Bielefeld die einzige Universität in NRW sei, wo Grillen mit Holzkohle weiterhin erlaubt sei – wenn auch nur noch an zwei Stellen auf dem Campus…

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