Bild: Kommentar: Debakel von 2007 gilt bis heute als Beispiel für Fehlplanung

Die Mensa-Party ist fast neun Jahre her; für viele der jetzigen RUB-Studierenden also ein lang zurückliegendes historisches Ereignis, von dem sie höchstens per Hörensagen mitbekommen haben. Trotzdem ist das damalige Fiasko – nicht nur durch das nun ergangene Urteil – weiterhin aktuell.

Sich mit einer Veranstaltung zu verkalkulieren, ist leider keine Seltenheit. Das betrifft kleine Veranstaltungen wie große und kann vielerlei Gründe haben. Da wird die Anziehungskraft der gebuchten KünstlerInnen falsch eingeschätzt oder das Event nicht ausreichend beworben. Vielleicht finden zu viele Konkurrenzveranstaltungen statt, ein wichtiges Europapokalspiel läuft parallel oder das Wetter spielt nicht mit. Mit solchen Risiken müssen VeranstalterInnen leben und sie in irgendeiner Weise einkalkulieren oder sich gegen mögliche Verluste absichern.

Zur Rechenschaft gezogen

Nun ist es schon per se fragwürdig, wenn eine Studierendenschaft mit Veranstaltungen in der Größenordnung der Mensa-Party quasi in Konkurrenz zu kommerziellen OrganisatorInnen tritt. Wenn dennoch eine Großveranstaltung geplant wird, sollten die Verantwortlichen zumindest die Kapazitäten der gewählten Location kennen. Das war 2007 entweder nicht der Fall oder es trat hinter dem Wunsch zurück, sich mit diesem Event auf dem Campus zu profilieren. Folgerichtig wurden die damaligen Verantwortlichen nun auch in letzter Instanz zur Rechenschaft gezogen, das heißt zur Kasse gebeten.

Die Lehre aus dem Debakel

Als Mahnung und abschreckendes Beispiel für Fehlplanung fungiert die Mensaparty auch heutzutage noch in Diskussionen über größere Veranstaltungen an der RUB. Wenn der AStA heute neben seiner Subventionierung zahlreicher kleiner Veranstaltungen auch mal etwas Größeres plant, kooperiert er mit der Uni und weiteren Stellen (wie etwa bei Comedy-Shows im Audimax). Das ist vermutlich auch eine Lehre aus 2007.

:Johannes Opfermann

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