Bild: Max-Imdahl Gastprofessur: Joachim Gauck ist im Wintersemester 2019/2020 an der RUB., Daten für Sicherheitsbehörden Bild: © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons) (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Maischberger_-_2019-08-14-7318.jpg), https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode

Gastprofessur. Früh waren die Anmeldungen für die Vorlesung Joachim Gaucks voll – doch die Teilnehmer*innendaten könnten möglicherweise an Sicherheitsbehörden weitergegeben.

Schon am 27. November hält der ehemalige deutsche Bundespräsident Joachim Gauck im Zuge der Max-Imdahl Gastprofessur die Auftaktvorlesung „Die plurale Gesellschaft – Gewinn und Verunsicherung“. Mit der Max-Imdahl Gastprofessur ehrt die Ruhr-Uni Personen, die maßgeblich etwas für die Gesellschaft geleistet haben. Gauck, der von 2012 bis 2017 das Amt des Bundespräsidenten inne hatte und ein führendes Mitglied der Revolution gegen die DDR war, war außerdem der erste Beauftragte der „Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BstU)“.

Wer die Auftaktvorlesung noch besuchen möchte, hat jedoch schlechte Karten: Denn bereits nach kürzester Zeit war die Anmeldeliste voll. Allerdings lässt sich in den Datenschutzbestimmungen auch eine Klausel finden, die bei einigen Teilnehmer*innen Unbehagen auslösen könnte. So heißt im Abschnitt II.1: „Die Daten sind ausschließlich Personen zugänglich, die mit der Organisation der Veranstaltung betraut sind. Es können vor der Veranstaltung Übermittlungen zur Gewährleistung der allgemeinen Sicherheit an Sicherheitsbehörden vorgesehen sein.“ Um welche Sicherheitsbehörden es sich dabei handelt, wird aus der Passage nicht deutlich. Kai-Uwe Loser, Datenschutzbeauftragter der RUB erklärt: „Wie die Schutzmaßnahmen für dieses Ereignis konkret aussehen, ist vorab nicht zu klären, so dass man das insgesamt auch leider etwas vage ausdrücken muss.“ Jedoch werden Persönlichkeiten wie Gauck von der Bundespolizei geschützt, welche ebenso wie die möglicherweise eingesetzten Polizeikräfte nach der Teilnehmer*innenliste verlangen und diese vorab prüfen kann.

Dabei entscheiden die Beamt*innen, welche Personen geprüft werden. „Gemäß den eigenen Rechtsgrundlagen darf insbesondere die Bundespolizei wiederum Daten auch an weitere Sicherheitsorgane weitergeben“, so Loser.
Innerhalb der Max-Imdahl Gastprofessur wird Joachim Gauck im Wintersemester 2019/2020 weitere Vorlesungen halten, so auch am 15. Januar. Näheres zum Termin sowie das Anmeldeformular werden noch veröffentlicht.

:Stefan Moll
 

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