Mit Beginn des Sommersemesters versucht das Historische Institut zum wiederholten Male, die Anwesenheitspflicht einzuführen. Hierüber möchte der Fachschaftsrat einen internen und externen Dialog führen.
 
Mehrere Beteiligte – der AStA, der Fachschaftsrat, die FachschaftsvertreterInnenkonferenz (FSVK) und studentische Senatsmitglieder – stehen im Moment im Gespräch, um sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Außerdem ist der FSR in den Entscheidungsfindungsprozess des Historischen Instituts eingebunden.

Kritik an neuer Richtlinie

„In diesem speziellen Fall hat man sich tatsächlich cleverer als bisher angestellt, da man sich an den Leitlinien für die Anwesenheitspflicht von Seiten der UKL [Universitätskommission Lehre] orientiert“, beurteilt das studentische Mitglied des Senats Leon Schmitz die neue Richtlinie. 
So kopierten die HistorikerInnen etwa die Toleranzquote für die Anwesenheit von 66,6 Prozent aus den Vorschlägen der UKL. Trotz seiner Orientierung an der Leitlinie stößt der Beschluss nicht auf vorbehaltlose Zustimmung. Der Fachschaftsrat Geschichte hat „sich sowohl in seinen Beschlüssen als auch mit seinen GremienvertreterInnen gegen eine Teilnahmeregelung ausgesprochen“, wie es in einem Schreiben an die :bsz heißt. 
Die bisherigen Versuche des Historischen Instituts, die Anwesenheitspflicht wieder einzuführen, sind gescheitert. Diese wurden in der Vergangenheit sogar von Seiten des Rektorats der RUB abgemahnt.

Universitätsweiter Dialog

Der Fachschaftsrat steht nach dem Beschluss mit dem historischen Institut in Kontakt. Außerdem fand ein Treffen zwischen FSR, FSVK, Leon Schmitz und AStA-VertreterInnen statt, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Die Ergebnisse dieses Treffens werden wahrscheinlich auf der nächsten FSVK-Sitzung bekanntgegeben. Die :bsz wird Euch über das Thema auf dem Laufenden halten. 
 
:Gastautor Jan Freytag 
 

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